AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Heilpflanzenschule Birgit Schneider
Onlinekurse sind hiervon ausgeschlossen.
- Anmeldung und Vertragsschluss
1.1 Für sämtliche Kurse und Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Heilpflanzenschule Birgit Schneider die Anmeldung schriftlich bestätigt hat.
- Zahlungsbedingungen
2.1 Die Kursgebühr ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu überweisen.
2.2 Die Preise sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Kein Ausweis von Umsatzsteuer, gemäß § 19 UStG.
- Veranstaltungsort
3.1 Sofern nicht anders gekennzeichnet, finden alle Kurse und Veranstaltungen in der Heilpflanzenschule Birgit Schneider statt.
- Teilnahmebedingungen
4.1 Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung.
4.2 Für Unfälle, Verletzungen, Erkrankungen oder Sachschäden während der Kurszeiten wird keine Haftung übernommen.
4.3 Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, die Anweisungen der Kursleiter zu befolgen.
4.4 Für Fehlzeiten oder Krankheit der TeilnehmerInnen während der Kurszeiten wird keine Haftung übernommen, es erfolgt keine Erstattung der Kursgebühr.
- Rücktritt und Stornierung
5.1 Bei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr berechnet.
5.2 Bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr fällig.
5.3 Die Ausfallkosten entfallen, wenn ein(e) ErsatzteilnehmerIn gefunden werden kann.
5.4 Die Heilpflanzenschule Birgit Schneider behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des Kursleiters, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen.
In diesem Fall werden bereits bezahlte Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet.
- Datenschutz
6.1 Die persönlichen Daten der TeilnehmerInnen werden ausschließlich für die Kursverwaltung und -organisation genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Salvatorische Klausel
7.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.